Greenpeace hat knapp einen Monat vor dem 2. Jahrestag der Dreifachkatastrophe im Osten Japans einen Bericht über die – nach Meinung dieser Organisation – völlig unzureichende Entschädigungspraxis der Tokyo Electric Power Company (TEPCO) als Betreiber des Kernkraftwerkes Fukushima und zur Verantwortung führender Unternehmen am Reaktorunfall, die allerdings aufgrund der herrschenden Rechtslage nicht in deren Beteiligung an Entschädigungen mündete, veröffentlicht:
- Bericht (japanisch) 『福島原発事故 空白の責任』 (Fukushima genpatsu jiko – kûhaku no sekinin, PDF):
- Zusammenfassung der Berichtinhalte (japanisch):
- Bericht (englisch) „Fukushima Fallout“:
- Zusammenfassung der Berichtinhalte (englisch):
Von Interesse in diesem Zusammenhang ist vielleicht, daß TEPCO selbst in verschiedenen Memoranden und Strategiepapieren seit Mitte des vergangenen Jahres etwa den Bedarf einer erheblich höheren finanziellen Unterstützung seitens des japanischen Staates zu begründen versucht, um möglichst schnell die unternehmerische Unabhängigkeit wiedererlangen zu können: z.B. in einem Konzept unter dem Titel „Management-Vorhaben zur Regeneration“ (再生への経営方針 saisei no keiei hôshin) vom 7. November 2012: (PDF in japanischer Sprache).
Die Beteiligung des japanischen Staates an diesen Entschädigungsleistungen erfolgt vorwiegend auf der Grundlage folgender rechtlicher Bestimmungen, deren Titel hier in vergleichsweise freier Übersetzung wiedergegeben werden:
- des „Gesetzes bezüglich der Entschädigung von Kernenergieschäden“ (原子力損害の賠償に関する法律 genshiryoku songai no baishô ni kan suru hôritsu, Link in japanischer Sprache),
- des „Gesetzes bezüglich einer Kompensationsvereinbarung für Schadensersatz bei Kernenergieschäden“ [zwischen dem Staat und Energieunternehmen] (原子力損害賠償補償契約に関する法律 genshiryoku songai baishô hoshô keiyaku ni kan suru hôritsu, Link in japanischer Sprache) und
- des „Gesetzes eines Unterstützungsmechanismus für Schadensersatz bei Kernenergieschäden“ (原子力損害賠償支援機構法 genshiryoku songai baishô shien kikô-hô, Link in japanischer Sprache) mit seiner Anerkennung einer „gesellschaftlichen Verantwortung“ des Staates, die ihrerseits mit dem bisherigen Vorantreiben der Kernenergiepolitk („これまで原子力政策を推進してきたことに伴う社会的な責任を負っていることに鑑み“) begründet wird.