Im Wintersemester 2013/14 halte ich gemeinsam mit Prof. Dr. Manfred Hettling (Institut für Geschichte) ein Oberseminar zur „Bürgergesellschaft in Deutschland und Japan im Vergleich“ am Internationalen Graduiertenkolleg „Formenwandel der Bürgergesellschaft. Deutschland und Japan im Vergleich“, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
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Am 26. Juni 2013 habe ich am Ostasiatischen Institut (Japanologie) der Universität Leipzig einen Vortrag mit dem Titel „Die ‚Nachrichten des Windes‘ (kaze no tayori 風の便り): Zur Wirkung von Gerüchten (uwasa 噂) und Falschmeldungen (ryûgen higo 流言蜚語) in den Erdbebenkatastrophen 1923 und 2011“ gehalten. Dieser Vortrag wurde mitgeschnitten und ist nun auf den Youtube-Channel der Japanologie Leipzig eingestellt worden: Weiterlesen
Wer unlängst das Hin und Her einer zunächst erdachten und dann zurückgezogenen Verordnung der Europäischen Kommission zum Verbot offener Olivenöl-Karaffen in Speiselokalen verfolgt hat, verfügt schon über einen Eindruck, mit welchen wichtigen Angelegenheiten sich manche zentralen Regierungs- und Verwaltungsstellen über die Terrorismusbekämpfung oder die Konzeption wirkungsvoller Maßnahmen gegen die Wirtschaftskrise hinaus zu befassen haben. Daher überrascht es wenig, wenn das japanische Kabinett am 24. Mai 2013 auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten im Oberhaus Kagaya Ken 加賀谷健 von der Demokratischen Partei (minshutô 民主党) erklärte, „keine Kenntnisse“ von Geistererscheinungen (yûrei 幽霊) in der offiziellen Residenz des japanischen Ministerpräsidenten (sôri daijin kôtei 総理大臣公邸) zu haben. Selbst auf der Nachmittagspressekonferenz des Kabinettsekretärs (kanbô chôkan 官房長官) Suga Yoshihide 菅義偉 am 24.05. war diese Anfrage noch einmal Thema und beschäftigte dann in einer Kurzmeldung am Folgetag nahezu alle japanischen Tageszeitungen in ihren Online-Ausgaben. Auf die Frage eines Journalisten, ob er selbst schon die Anwesenheit von Geistern in der Residenz gespürt habe, hatte Suga schmunzelnd erklärt, dass er das nicht ausschließen könne („Iwarereba, sô ka na, to omoimashita“ 言われれば、そうかな、と思いました).
Als eine der „städischen Legenden“ (urban legend, toshi densetsu 都市伝説) hält sich nachhaltig das Gerücht, daß Personen, die während der beiden Putschversuche junger Offiziere vom 15. Mai 1932 und 26. Februar 1936 in der damaligen, „alten“ Residenz (kyû-kôtei 旧公邸) des japanischen Ministerpräsidenten ihr Leben verloren, in zeitgenössische Uniformen gekleidet, noch heute gelegentlich ihr geisterhaftes Unwesen in der zwischen 2003 und 2005 erweiterten und renovierten Residenz des japanischen Ministerpräsidenten trieben. 1932 wurden in der Residenz ein Polizist und der Ministerpräsident Inukai Tsuyoshi 犬養毅 (1855–1932), 1936 vier Angehörige des Wachpersonals und versehentlich der Schwager und Sekretär des damals amtierenden Ministerpräsidenten Okada Keisuke 岡田啓介 (1868–1952), Matsuo Denzô 松尾伝蔵 (1872–1936), dessen Aussehen dem seines Schwagers sehr ähnelte, erschossen. Weiterlesen
Ein Aufsatz als gekürzter Nachdruck meines Arbeitspapieres zur Zivilgesellschaft vor 1945 ist in einer Publikation über die Bürger-Staat-Beziehungen in Japan erschienen:
Sprotte, Maik Hendrik (2013): „Zivilgesellschaft als staatliche Veranstaltung? Eine Spurensuche im Japan vor 1945.“ In: Foljanty-Jost, Gesine/ Hüstebeck, Momoyo (Hg.): Bürger und Staat in Japan. Halle/Saale: Universitätsverlag Halle-Wittenberg (= Schriften des Zentrums für Interdisziplinäre Regionalstudien, Band 3), S. 89—129. ⇒ zum Volltext dieser Publikation.
Ich habe die Inhaltsbeschreibung eines neuen Projekts, das mich neben meiner Arbeit an meinem Forschungsvorhaben in den letzten Monaten beschäftigt und dem ich unter dem Titel „Egon Bahrs Japan-Besuch 1969: ein Moment des japanischen ’nuclear hedging‘ “ nachgehe, der Aufstellung gegenwärtiger und zukünftiger Forschungsvorhaben hinzugefügt.
Greenpeace hat knapp einen Monat vor dem 2. Jahrestag der Dreifachkatastrophe im Osten Japans einen Bericht über die – nach Meinung dieser Organisation – völlig unzureichende Entschädigungspraxis der Tokyo Electric Power Company (TEPCO) als Betreiber des Kernkraftwerkes Fukushima und zur Verantwortung führender Unternehmen am Reaktorunfall, die allerdings aufgrund der herrschenden Rechtslage nicht in deren Beteiligung an Entschädigungen mündete, veröffentlicht:
- Bericht (japanisch) 『福島原発事故 空白の責任』 (Fukushima genpatsu jiko – kûhaku no sekinin, PDF):
- Zusammenfassung der Berichtinhalte (japanisch):
- Bericht (englisch) „Fukushima Fallout“ (PDF):
- Zusammenfassung der Berichtinhalte (englisch):
Von Interesse in diesem Zusammenhang ist vielleicht, daß TEPCO selbst in verschiedenen Memoranden und Strategiepapieren seit Mitte des vergangenen Jahres etwa den Bedarf einer erheblich höheren finanziellen Unterstützung seitens des japanischen Staates zu begründen versucht, um möglichst schnell die unternehmerische Unabhängigkeit wiedererlangen zu können: z.B. in einem Konzept unter dem Titel „Management-Vorhaben zur Regeneration“ (再生への経営方針 saisei no keiei hôshin) vom 7. November 2012: (PDF in japanischer Sprache).
Die Beteiligung des japanischen Staates an diesen Entschädigungsleistungen erfolgt vorwiegend auf der Grundlage folgender rechtlicher Bestimmungen, deren Titel hier in vergleichsweise freier Übersetzung wiedergegeben werden:
- des „Gesetzes bezüglich der Entschädigung von Kernenergieschäden“ (原子力損害の賠償に関する法律 genshiryoku songai no baishô ni kan suru hôritsu, Link in japanischer Sprache),
- des „Gesetzes bezüglich einer Kompensationsvereinbarung für Schadensersatz bei Kernenergieschäden“ [zwischen dem Staat und Energieunternehmen] (原子力損害賠償補償契約に関する法律 genshiryoku songai baishô hoshô keiyaku ni kan suru hôritsu, Link in japanischer Sprache) und
- des „Gesetzes eines Unterstützungsmechanismus für Schadensersatz bei Kernenergieschäden“ (原子力損害賠償支援機構法 genshiryoku songai baishô shien kikô-hô, Link in japanischer Sprache) mit seiner Anerkennung einer „gesellschaftlichen Verantwortung“ des Staates, die ihrerseits mit dem bisherigen Vorantreiben der Kernenergiepolitk („これまで原子力政策を推進してきたことに伴う社会的な責任を負っていることに鑑み“) begründet wird.
Im Rahmen des vom damaligen Generalsekretär Kofi Annan initialisierten Reformprozesses der Vereinten Nationen löste der UN-Menschenrechtsrat (United Nations Human Rights Council, kurz: UNHRC) 2006 die seit 1946 bestehende UN-Menschenrechtskommission (United Nations Commission on Human Rights, kurz: UNCHR) ab. Neben einer Verkleinerung der Zahl der Ratsmitglieder von 53 auf 47 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen wurde zudem ein neues Instrumentarium zur Untersuchung der weltweiten Menschenrechtssituation geschaffen: die sogenannte „Universelle Periodische Überprüfung“ (Universal Periodic Review, kurz: UPR) der mit den Menschenrechten in Zusammenhang stehenden Lage in allen 193 Mitgliedstaaten. Alle 4 Jahre haben sich die Mitglieder der Vereinten Nationen einem mehrstufigen, höchst institutionalisierten Prozess zur Überprüfung der Menschenrechtssituation ihres Landes zu unterziehen. Im Oktober 2012 war es Japan, das sich zum zweiten Mal diesem Verfahren zu stellen hatte. Weiterlesen