Am 3. und 4. November 2018 findet an der Japanologie der Universität Leipzig die 32. Tagung der „Initiative zur historischen Japanforschung“, deren Programm gerade veröffentlicht wurde, statt. Bis 20. Oktober sind Anmeldung zu dieser kostenfreien Tagung möglich.
Dort werde ich einen Vortrag zu „Ex oriente lux – Über das Narrativ eines Lebens und Sterbens von Moses und Jesus Christus in Japan“ halten. Neben einem Moses-Grab in Hôdatsu-Shimizu in der Präfektur Ishikawa findet sich in Japan auch ein Christus-Grab im Dorf Shingo in der Präfektur Aomori. Deren mutmaßliche „Entdeckungen“ in den 1930er Jahren sind nicht etwa in einem christlichen Kontext verständlich, sondern einem größeren Korpus von Texten und Artefakten, den Takeuchi-Dokumenten (Takeuchi monjo 竹内文書), geschuldet, von denen eine breitere japanische Öffentlichkeit in den 1920er Jahren Kenntnis erhielt. Dieser Textkorpus lieferte die Begründung für eine, den durch die Machthaber propagierten Überzeugungen der Zeit völlig zuwiderlaufende „Reichsgeschichte“ Japans, die sich aufgrund ihrer Inhalte weit eher als „Weltgeschichte“ offenbarte. Die etwa 4000 Texte und Artefakte präsentierten sich als ein Kompendium von Dokumenten und Gegenständen, das die gesamte Spanne der japanischen Geschichte, von der Schöpfung der Welt bis in die Anfangsjahre der Meiji-Zeit, abzudecken schien. Neben Aufzeichnungen auf Baumrinde, Leder oder Papier gehörten zu der Sammlung ebenso Steine mit verschiedenen, vornehmlich in „Schriftzeichen der Götterzeit“ (kamiyo moji, auch jindai moji 神代文字) ausgeführten Inschriften. Als heilige Schriften einer in Shintô-Tradition stehenden Neuen Religion (shintô-kei shin-shûkyô 神道系新宗教) lassen sich die Takeuchi-Dokumente in ihrer religions- und politikwissenschaftlichen Exegese unter dem Dach des religiösen Fundamentalismus und Nationalismus, hier des Shintô-Nationalismus, verorten. In meinem Vortrag werde ich unter besonderer Berücksichtigung einer „Moses & Jesus in Japan“-Legende das Augenmerk auf die Inhalte der Dokumente, die gleichwohl weitgehend als Fälschungen zu klassifizieren sind, sowie auf die Entstehung der organisatorischen Struktur dieser heute noch bestehenden Neuen Religion und ihre auch zeitgenössisch strafrechtlich relevante Geschichte bis 1945 richten.