Von Austern, klassisch rohem Kind oder Schwierigkeiten der maschinellen Übersetzung

Gese­hen haben wir sie sicher alle schon – jene Anzei­gen in den Sozia­len Netz­wer­ken oder Online­me­di­en, in denen uns ver­spro­chen wird, mit­hil­fe einer Soft­ware in nur 10 Minu­ten täg­lich eine belie­bi­ge Fremd­spra­che erler­nen zu kön­nen. Natür­lich träu­men wir zudem sicher davon, mit nur einem Maus­klick jede Spra­che der Welt in unse­re Mut­ter­spra­che über­set­zen las­sen oder ihr doch zumin­dest einen Sinn ent­lo­cken zu kön­nen. Ohne Zwei­fel hat die maschi­nel­le Über­set­zung auch in den letz­ten Jah­ren enor­me Fort­schrit­te gemacht. Nun scheint es aber Spra­chen zu geben, die sich – noch – gegen einen der­ar­ti­gen Zugang sträu­ben. Die japa­ni­sche Spra­che mag zu die­sen gehö­ren. Auf ein sehr „extre­mes“, mög­li­cher­wei­se nicht reprä­sen­ta­ti­ves Argu­ment zur Unter­stüt­zung die­ser The­se stieß ein Tou­rist in spe bei einer Inter­net­re­cher­che, als er sich im Vor­feld eines Besu­ches in Hiro­shi­ma über Loka­li­tä­ten in der Nähe sei­ner Unter­kunft infor­mie­ren woll­te. Er glaub­te sei­nen Augen nicht trau­en zu kön­nen, als er das maschi­nel­le Über­set­zungs­an­ge­bot eines Kom­men­tars über eine sei­nem Hotel benach­bar­te Knei­pe las, und wur­de zugleich demü­tig und dank­bar, dass das her­kömm­li­che Erler­nen einer Fremd­spra­che, für das vor allem Zeit zu inves­tie­ren ist, doch noch Vor­zü­ge hat und ihn sofort den Über­set­zungs­feh­ler erken­nen ließ. Nein, ich darf Ihnen vor­ab ver­si­chern, dass sich die japa­ni­sche Ess­kul­tur in den letz­ten Jah­ren nicht ent­schei­dend ver­än­dert hat. Die zahl­rei­chen Homo­pho­ne, die die japa­ni­sche Spra­che bie­tet, schei­nen hier eher zu einer Fuß­an­gel für die maschi­nel­le Über­set­zung gewor­den zu sein. Wei­ter­le­sen

Elfmeter“ oder von den Tücken der maschinellen Übersetzung

Der Besuch eines pol­ni­schen Hotels in der ver­gan­ge­nen Woche brach­te es an den Tag: Was das Rauch­ver­bot betrifft, wächst Euro­pa mehr und mehr zusam­men. Zudem kann offen­bar nicht unein­ge­schränkt zur Nut­zung „künst­li­cher Intel­li­genz“ für Über­set­zun­gen, in die­sem Fall eines Com­pu­ter­pro­gramms, gera­ten wer­den. Als Beleg für die­se wage­mu­ti­ge Behaup­tung mag hier nur ein Aus­zug aus der im Gäs­te­zim­mer aus­lie­gen­den Hotel­in­for­ma­ti­on dienen:

  • We kind­ly ask not to smo­ke in hotel rooms and other are­as. If you do not com­ply with the request, Guest will pay a penal­ty at the box office recep­ti­on of 500 zl.“

  • Wir bit­ten, nicht in Hotel­zim­mern und in ande­ren Berei­chen zu rau­chen. Wenn Sie nicht mit dem Antrag nicht ent­spre­chen, wer­den Gäs­te einen Elf­me­ter an den Kas­sen Emp­fang von 500 zl bezahlen.“

Unklar bleibt gleich­wohl, ob es nicht viel­leicht doch nur ein pol­ni­scher Über­set­zer als Ver­tre­ter eines der bei­den Gast­ge­ber­län­der der Fuß­ball­eu­ro­pa­meis­ter­schaft 2012 schlicht mit sei­ner Fuß­ball­be­geis­te­rung etwas über­trie­ben hat.