Er kenne kein anderes Land der Erde, in dem man so respektlos mit der eigenen Sprache umgehe. Mit dieser Einschätzung wurde Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU) bereits im Jahr 2010 zitiert, als er in seinem Ressort den Anglizismen in der deutschen Sprache den Kampf ansagte. Ein „Flipchart“ seines Hauses wurde so offenbar wieder zum „Tafelschreibblock“, ein „Meeting“ zu einer „Besprechung“ und ein „Laptop“ zum „Klapprechner“. Da bekanntlich nur der stete Tropfen den Stein höhlt, dauerte es noch drei Jahre, bis auch die Deutsche Bahn 2013 erklärte, nunmehr diesem Vorbild folgen zu wollen, in dem man zur Pflege der deutschen Sprache künftig Anglizismen – soweit möglich – vermeiden wolle. Wenn es dann auch bedauerlich scheint, statt auf den für „kiss & ride“ vorgesehenen Parkplätzen doch möglicherweise zukünftig nur wieder in der „Kurzzeitparkzone“ Abschied nehmen zu können, mag dieses Vorgehen begrenzt die Kommunikation in der Gesellschaft über die Generationengrenzen hinweg erleichtern. Dem Bundesminister sei dennoch eine Reise nach Japan empfohlen, denn so könnte er jenseits seiner auf den nationalen Bereich beschränkten Sichtweise vielleicht ein weiteres „Land der Erde“ kennenlernen, in dem er sprachlich Begeisterte treffen könnte, die seine Ansichten hinsichtlich der Respektlosigkeit des sprachlichen Umgangs nahezu deckungsgleich zu teilen scheinen und gleichermaßen die sprachliche Entwicklung ihres Landes kritisieren.
Im Sommer 2013 war beispielsweise auch für den 71-jährigen Takahashi Hôji 高橋鵬二 eine Grenze überschritten. Als Verantwortlicher eines „Vereins, der die japanische Sprache hochschätzt“ (Nihongo o taisetsu ni suru kai 日本語を大切にする会) reichte der in der Stadt Kani in der Präfektur Gifu 岐阜県可児市 ansässige ehemalige Beamte über seinen Anwalt eine Schadenersatzklage beim Landgericht Nagoya (Nagoya chisai 名古屋地裁) gegen die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt NHK (Nihon hôsô kyôkai 日本放送協会) ein. Anlaß seiner Klage waren „seelische Qualen“ (seishin-teki kutsû 精神的苦痛), die durch den übermäßigen Gebrauch von Lehnwörtern, vornehmlich englischer Provenienz, in Sendungen des öffentlichen rechtlichen Fernsehens verursacht worden sein sollen. Inhaltlich wandte er sich gegen den „widerrechtlichen Gebrauch“ von Lehnwörtern in Fernsehsendungen, selbst dann, wenn dieser völlig unnötig sei. Mögen junge Menschen auch diese Fremdwörter verstehen, könnte eine ältere Person Begriffe wie etwa アスリート (asurîto, = athlete, = Athlet) oder コンプライアンス (konpuraiansu, = compliance, = Einwilligung, Konformität, Übereinstimmung, Ordnungsmäßigkeit) inhaltlich nicht erfassen. Der übermäßige Gebrauch von Fremdsprachen führe bei Personen, die diesem gegenüber ein Unwohlsein empfänden, zu unnötigen seelischen Qualen und stelle somit ein „Delikt“ (fuhô kôi 不法行為) gemäß § 709 des japanischen Bürgerlichen Gesetzbuches (minpô dai-709-jô 民法第709条) dar. Gerade ein öffentlich-rechtlicher Sender wie NHK sei aber zu einer allseits verständlichen Ausdrucksweise verpflichtet. Nachdem die Beantwortung eines Schreibens zum Gebrauch von Lehnwörtern durch NHK nicht erfolgt sei, habe sich Takahashi zur Klage veranlaßt gesehen.
Mit einer Schadenersatzforderung in Höhe von 1.410.000 Yen (ca. 10.450 Euro) stellte Takahashi insofern eine gewisse Medienwirksamkeit her, als sich in Japan ein Landgericht erst ab einer Schadenersatzforderung, die eine Höhe von 1.400.000 Yen überschreite, mit einer Klage befasse – so die japanische Berichterstattung. Diese Untergrenze habe er bewußt mit einer um genau 10.000 Yen erhöhten Forderung überschritten.
Die Grundlage der Klage Takahashis bilden rechtlich die vergleichsweise weitgefaßten Bestimmungen des § 709 des Bürgerlichen Gesetzbuches Japans, in dem es in japanischer Sprache und in vergleichsweise freier Übersetzung heißt:
- 故意又は過失によって他人の権利又は法律上保護される利益を侵害した者は、これによって生じた損害を賠償する責任を負う。(Koi mata wa kashitsu ni yotte tanin no kenri mata wa hôritsu-jô hogo sareru rieki o shingai shita mono wa, kore ni yotte shôjita songai o baishô suru sekinin o ou.)
- Wer vorsätzlich oder fahrlässig Rechte oder rechtlich geschützte Interessen eines anderen verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
Bisher fanden zwei Anhörungen vor dem Landgericht – Ende August und Ende Oktober – statt. Eine Entscheidung in der Sache steht noch aus. Mit seiner Klage greift Takahashi Bemühungen des „National Institute for Japanese Language and Linguistics“ (Kokuritsu kokugo kenkyû-jo 国立国語研究所) auf, das 2002 mit der Gründung einer „Lehnwörter“-Kommission (「gairaigo」 iinkai 「外来語」委員会) auf die zunehmende Verwendung von Lehnwörtern in der japanischen Sprache zu reagieren versuchte. Wenngleich diese Lehnwörter gelegentlich auch die japanische Sprache noch reicher machten, soweit sie bisher in Japan nicht vorhandene Dinge oder Gedanken ausdrückten, störe deren leichtsinnige und vielfältige Nutzung gleichwohl den kommunikativen Austausch. Zweck dieser Kommission, der neben Sprachwissenschaftlern auch Schriftsteller angehörten, war es somit, für einige ausgewählte Begriffe Alternativen zu präsentieren, die bereits in der japanischen Sprache existierten. 2003, 2004 und 2006 legte die Kommission vier Listen mit insgesamt 176 Lehnwörtern vor, deren Umschreibung in der japanischen Sprache den Kommissionsmitgliedern möglich und wünschenswert schien. Informationen, ob dieses Projekt in den Folgejahren aufgegeben wurde, mithin also der Kampf gegen Lehnwörter in der sich schnell verändernden japanischen Sprache verloren gegegeben wurde, oder aber nur ruht, waren nicht zu finden. Nach 2006 ist jedenfalls keine weitere Wortliste mehr veröffentlicht worden. Für die Japanischkundigen seien hier einige wenige Beispiele aus der Vorschlagsliste der Kommission exemplarisch genannt:
Lehnwort | Lesung | Herkunft | Alternative Ausdrücke |
---|---|---|---|
アーカイブ | âkaibu | archive | (1) 保存記録 (2) 記録保存館 außerdem: 記録, 資料, 史料, 公文書館, 文書館, 資料館, 史料館; |
コンファレンス | konfarensu | conference | (1) 会議 außerdem: 検討会議, 研究会議, 症例検討会, 競技会; |
バーチャル | bâcharu | virtual | (1) 仮想 |
ハーモナイゼーション | hâmonaizêshon | harmonization | (1) 協調 außerdem: 調整, 国際協調, 制度調和; |
バイオテクノロジー | baiotekunorojî | biotechnology | (1) 生命工学 außerdem: 生物工学, 生命技術; |
ワークショップ | wâkushoppu | workshop | (1) 研究集会 außerdem: 参加型講習会, 創作集会; |
In der Bundesrepublik „mußten“ wir uns in diesem Jahr bereits durch das in sprachlicher Hinsicht fast segensreich zu nennende und gleichwohl offenbar rein gesetzgeberisch motivierte Eingreifen des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern von dem bisher längsten Wort der deutschen Sprache verabschieden: dem Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz. Nach dem Vorbild des Bundesverkehrsministeriums und der Deutschen Bahn dürften diesem Event gerne weitere – vielleicht dann ebenso auf die Reduzierung von Anglizismen in der deutschen Sprache gerichtete – folgen, auch wenn diese Lehnwörter sicher nicht zwingend als körperverletzend zu bezeichnen sind. Verbündete für dieses Vorhaben fände man, wie das Beispiel Takahashi Hôjis, jenes selbsternannten Bewahrers des Japanischen in der japanischen Sprache, zeigt, allemal auch in Japan.
(Nachtrag:) Der Prozeß ging für den „Verein, der die japanische Sprache hochschätzt“, verloren.